Brandschutzbe​​treuun​g

Unter Brandschutz oder Feuerschutzwesen versteht man alle Maßnahmen, die der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes (Feuer und Rauch) vorbeugen (Brandverhütung durch vorbeugenden und baulichen Brandschutz) und die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten bei einem Brand ermöglichen (abwehrender Brandschutz).

Brandschutz ist vielschichtig und findet sich in vielen Bereichen des täglichen Lebens. Daher finden sich zum Beispiel in Deutschland Anforderungen an den Brandsc​​hutz in einer Vielzahl von Rechtsvorschriften wie zum Beispiel den Feuerwehrgesetzen und Bauordnungen der sechzehn Bundesländer sowie zahlreichen weiteren Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien. Man unterscheidet den vorbeugenden und den abwehrenden Brandschutz.

Der vorbeugende Brandschutz soll die Entstehung und Ausbreitung eines Brandes vermeiden und gliedert sich in den:

Baulichen Brandschutz

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Anlagentechnischen Brandschutz

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Organisatorischen Brandschutz

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Der
Notruf

Die
Evakuierung

Die Rettungsmaßnahmen

Die (wenn möglich) ersten Löschversuche

Die Einweisung der Feuerwehren

Für Fragen zum Brandschutz in ihrem Unternehmen
stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

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Die Notwendigkeit von Brandschutzhelfern ergibt sich aus mindestens folgenden Rechtsgrundlagen:

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

§10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“

Unfallverhütungsvorschrift:

„Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“

Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 6.2 „Brandschutzhelfer“

Im Einzelfall können noch weitere Rechtsgrundlagen zur Anwendung kommen.

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