Schulung Anschlagen von Lasten

gem. DGUV Information 209-013

  • Dauer: 2 – 3 Stunden

Anschläger und Anschlagen von Lasten gemäß DGUV-I 209-013.

Quelle DGUV-I 209-013: Im Transportbereich ist trotz hohen Mechanisierungsgrades noch ein erheblicher Anteil Handarbeit zu leisten, vornehmlich beim Transport von Lasten durch Hebezeuge. Krane helfen schwere Lasten leichter zu bewegen. Sie entlasten von schwerer körperlicher Arbeit, verlangen aber dafür mehr Kopfarbeit.
Der Mann an der Last, der Anschläger, bildet zusammen mit dem Kranführer ein Team, das den Lastentransport mit Kranen durchführt. Das Verhalten des Anschlägers ist bedeutungsvoll für den sicheren Transport von Lasten. Die Leichtigkeit, mit der der Kran oder das Hebezeug die Last anhebt, täuscht über die Gefahrensituation hinweg.

Damit beim Kranbetrieb die zu transportierenden Lasten auch sicher transportiert werden können, muss der sogenannte verlängerte Arm des Kranfahrers (der Anschläger) seine Anschlägertätigkeit sachgerecht ausführen können. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, ist eine Schulung/Unterweisung gemäß BGR 500 Kapitel 2.8 zwingend erforderlich.

In unserer Schulung werden die erforderlichen Kenntnisse in Anlehnung an die DGUV-Information 2019-013 zum fachgerechten und sicheren Einsatz von Anschlag- und Lastaufnahmemittel vermittelt. Bei uns lernen Sie,

  • welche geeigneten Anschlag- und Lastaufnahmemittel ausgewählt werden müssen,
  • wie Anschlag- und Lastaufnahmemittel eingesetzt werden müssen,
  • das Erkennen von Mängeln und Schäden an Anschlag- und Lastaufnahmemittel vor Arbeitsaufnahme,
  • sowie das fachgerechte Anschlagen mit den ausgewählten Anschlag- und Lastaufnahmemitteln.

Weitere Inhalte unserer Schulung sind:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Gewichte und Schwerpunkte von Lasten
  • Arten von Anschlagmitteln und Lastaufnahmemittel
  • Verhalten beim Anschlagen von Lasten
  • Vermeidung von Schäden
  • Aufbewahrung
  • Kommunikation und Zeichengebung
  • Betriebsanleitungen und Betriebsanweisungen
  • Praktische Übungen

Der erforderliche Nachweis zur Befähigung wird allen teilnehmenden Personen mit einer Prüfung in Theorie, sowie praktischen Übungen mit anschließendem Praxistest in Form eines Zertifikates durch die Arbeitssicherheit-Nord GmbH, sowie auf Nachfrage mit einen „Fachausweis für Anschläger“ bestätigt.

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