Arbeitssicherheit

Sicherheitstechnische Betreuung

  • Sicherheitstechnische Betreuung gemäß §6 Arbeitssicherheitsgesetz
  • Beratung bei der Beschaffung und Einführung von technischen Arbeitsmitteln
  • Auswahl und Erprobung von PSA (Persönliche Schutzausrüstung)
  • Gestaltung der Arbeitsplätze (Ergonomie des Arbeitsplatzes)
  • Durchführung von Betriebsbegehungen
  • Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz gemäß DGUV Vorschrift 9
  • Bearbeitung von Betriebsunfällen

Sicherheitstechnische Dienstleistungen

  • Erstellung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen gemäß §§5/6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Unterweisung von Mitarbeitern
  • Regalprüfungen auf Grundlage der DIN EN 15635

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