Zum Inhalt springen Sicherheitstechnische Betreuung
- Sicherheitstechnische Betreuung gemäß §6 Arbeitssicherheitsgesetz
- Beratung bei der Beschaffung und Einführung von technischen Arbeitsmitteln
- Auswahl und Erprobung von PSA (Persönliche Schutzausrüstung)
- Gestaltung der Arbeitsplätze (Ergonomie des Arbeitsplatzes)
- Durchführung von Betriebsbegehungen
- Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz gemäß DGUV Vorschrift 9
- Bearbeitung von Betriebsunfällen
Sicherheitstechnische Dienstleistungen
- Erstellung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen gemäß §§5/6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Erstellung von Betriebsanweisungen
- Unterweisung von Mitarbeitern
- Regalprüfungen auf Grundlage der DIN EN 15635